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BGH, 28.05.2014 - 3 StR 67/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung eines Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt wegen Hangs zum Konsum von Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Anordnung der Unterbringung eines Drogenabhängigen in einer Entziehungsanstalt wegen Hangs zum Konsum von Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.05.2014 - 3 StR 67/14
- BGH, 28.05.2014 - 3 StR 67/14
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.01.2023 - 5 StR 496/22
Urteil nach tödlichem Einbruch in Berlin-Wannsee weitgehend rechtskräftig
Da für die Wertung, dass eine Tat im Rausch begangen ist, eine enthemmende Wirkung der Rauschmittel genügt, ohne dass die Schwelle des § 21 StGB erreicht sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; vom 28. Mai 2014 - 3 StR 67/14; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18), kommt eine die Tat begünstigende Enthemmung in Betracht und hätte erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20; vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, NStZ 2010, 83 f.). - BGH, 20.08.2014 - 1 StR 390/14
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Strafkammer hat den Betäubungsmittelkonsum beider Angeklagter lediglich im Hinblick auf eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit erörtert; die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist indes nicht von der Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit abhängig (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 67/14).